Arbeit an einer fast einjährigen Recherche für die ARD-Redaktionen Panorama und STRG_F zur Frage, wie Pädosexuelle Bilder von Social Media-Profilen klauen und in illegalen Foren im Darknet und Clearweb wieder hochladen (mit Pia Lenz / Screenshot: ARD-Panorama).
Am 01. September 2023 wird mein Buch „Direkt vor unseren Augen: Wie Pädokriminelle im Internet vorgehen – und wie wir Kinder davor schützen“ im Verlag Droemer & Knaur erscheinen. Es kann ab jetzt vorbestellt werden.
Dem BKA gelingt ein Schlag gegen pädokriminelle Darknet-Foren, der binnen Tagen verpufft: Im Dezember 2022 berichten wir exklusiv bei tagesschau.de über die Abschaltung der Foren „Forbidden Love“ und „Boy Vids 6“. Der mutmaßliche Haupttäter sitzt in U-Haft, doch sofort schwirren Kopien der Foren umherr. In einer Dokumentation für STRG_F können wir zeigen, dass die Inhalte weiterhin im Netz kusieren, weil sie von den Ermittlungsbehörden nicht proaktiv gelöscht worden waren. Die althergebrachte, ausschließlich täterzentrierte Ermittlungstaktik des BKA läuft durch die Dynamik der pädokriminellen Szene zunehmend ins Leere.
Ermittlungsbehörden lassen Fotos und Videos, die schwersten Kindesmissbrauch dokumentieren, jahrelang nicht löschen: Auch viele Missbrauchsbilder der Pädokriminellen-Plattform „Boystown“, die deutsche Behörden im April 2021 abgeschaltet hatten, sind weiterhin online abrufbar. Eine gemeinsame Recherche von NDR und Spiegel, dazu umfangreiche Berichterstattung (ab 02.12.2021), unter anderem Meldung auf tagesschau.de mit Hintergründen bei Panorama.de, Text im Spiegel, Beitrag im ARD-Magazin Panorama, Dokumentation auf STRG_F. Außerdem Interviews unter anderem bei Lage der Nation und Übermedien.
Pädosexuelle im Darknet – Der rasante Aufstieg von „Boystown“: Mit „Boystown“ haben Ermittlungsbehörden eine der größten Pädosexuellen-Plattformen abgeschaltet. Ein Rechercheteam von Panorama und STRG_F konnte einen Datensatz einsehen, der den Aufstieg des Forums vom ersten Tag an nachzeichnet. (tagesschau.de vom 03.05.2021).
Pädosexuelle klauen hunderttausende Kinderfotos von Facebook und Instagram: In einer innovativen, fast einjährigen Recherche entwickelte ich gemeinsam mit den NDR-Redaktionen Panorama und STRG_F ein Verfahren, um die Herkunft von Fotos auf Fotoplattformen für Pädosexuelle nachzuverfolgen. Wir fanden hunderttausende, meist harmlose Fotos, die von Social Media-Profilen geklaut und in Pädophilen-Foren getauscht und obszön kommentiert wurden. Betroffene Eltern und Kinder kriegen davon in der Regel nichts mit, Behörden sehen sich machtlos, die Täter:innen zu ermitteln. Umfangreiche Berichterstattung (ab 22.04.2021), unter anderem Meldung auf tagesschau.de, Beitrag im ARD-Magazin Panorama, Dokumentation auf STRG_F, Hintergründe zur Recherche bei Panorama. Zu den rechtlichen Risiken und Schutzkonzepten der Recherche ein Beitrag bei Zapp.de, außerdem ein Film von Zapp. Im Anschluss an die Recherche hat netzpolitik.org mich zur Recherche interviewt.
Quellenschutz im Zeitalter digitaler Massenüberwachung: Das BND-Gesetz ist verfassungswidrig. Diese Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Erfolg, aber noch kein Sieg für die Pressefreiheit. Im Grundsatz hat Karlsruhe die digitale Massenüberwachung nämlich abgesegnet. Und nun? (netzpolitik.org vom 25.05.2020, auch auf medium.com)
Gefährliche Transkriptionsdienste: Onlinedienste bieten häufig kostenlos an, Interviews mittels Künstlicher Intelligenz zu transkribieren. Doch die Sache hat einen Haken: Im Kleingedruckten räumen sich die meisten Anbieter das Recht ein, die Inhalte auch für andere Zwecke nutzen zu können oder mit Dritten zu teilen. Juristen warnen Journalisten vor dem unbedachten Einsatz der Technologie. (Medienmagazin journalist, Dezember 2018, gemeinsam mit Annkathrin Weis).
Bundesregierungen stellt bei Überwachungsexporten Industrieinteressen über Menschenrechte: In geheimen Verhandlungen hat die deutsche Bundesregierung aktiv gegen eine strengere Exportkontrolle auf EU-Ebene gestimmt. Geleakte Dokumente, die das belegen, sowie ein einordnender Gastbeitrag stehen bei netzpolitik.org. (netzpolitik.org vom 29.10.2018).
Netz der Dissidenten. Die helle Seite im Darknet: Wer zum ersten Mal ins Darknet absteigt, wird das medial gern vermittelte Bild vom Netz der Kriminellen rasch bestätigt finden. Tatsächlich gibt es jedoch auch eine zweite Seite im Darknet, die weit seltener im Fokus von Medien, Ermittlern, Privatnutzern und politischen Diskussionen steht – zumindest in Deutschland. (Aus Politik und Zeitgeschichte vom 10.11.2017)
Zweite Chance durch Datenschutz: Medien haben ihre Gatekeeper-Funktion an globale Konzerne wie Facebook und Google abgetreten. Plattformen entscheiden, welche Inhalte ihre Nutzer sehen. Doch ausgerechnet das verpönte Datenschutzrecht ermöglicht neue Innovationen, mit denen Medien die Tech-Giganten mit deren eigenen Waffen schlagen könnten. (Medienmagazin journalist, August 2017, gemeinsam mit Marco Maas).
Die Story im Ersten „Das Darknet: Reise in die Digitale Unterwelt“: Die 45-minütige ARD-Dokumentation beleuchtet Licht- und Schattenseiten des Darknets und versucht das, was auf den ersten Blick unmöglich scheint: Leute, die ihre Identität um jeden Preis verbergen (müssen), erzählen vor der Kamera über ihr Leben im Darknet. Dazu ist ein ausführliches Online-Dossier auf tagesschau.de erschienen, ein Ratgeber zur digitalen Sicherheit sowie FAQ zum Darknet (ARD vom 09.01.2017).
Funkzellenabfragen in Norddeutschland: In Mecklenburg-Vorpommern ist offenbar eine massive Hausweitung der Handyüberwachung geplant, in Niedersachsen ermittelt die Datenschutzbehörde nach Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße bei der Benachrichtigung von Betroffenen (NDR vom 02.06.2016).
Big Data und Recht: In einer Sonderausgabe widmet sich die STUD.Jur der Digitalisierung des Rechts (Nomos-Verlag vom 01.04.2016).
Deutschlands digitaler Fingerabdruck. In einer Visual Story wird sichtbar, wie stark sich unser Kommunikationsverhalten in den vergangenen fünf Jahren digitalisiert hat (DER SPIEGEL vom 19.03.2016).
Vorratsdatenspeicherung ist längst Realität: Provider speichern bereits heute die Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu 180 Tage und müssen diese auf Anfrage auch herausgeben (Spiegel Online vom 02.10.2015).